Der BDH Bundesverband Rehabilitation e.V. schließt sich der Forderung der Sozialverbände nach einer Regelung zur finanziellen Absicherung von Risikogruppen während der Öffnung der Wirtschaft an. Niemand sollte gezwungen sein, seine Arbeit unter finanziellem Druck wieder aufzunehmen, wenn er zu den gefährdeten Gruppen einer Infektion mit dem Corona-Virus zählt, findet die Vorsitzende des Verbandes, Ilse Müller: „Wir erwarten von der Wirtschaft, dass sie den Betroffenen die Möglichkeit zur vorläufigen Arbeit im Homeoffice einräumt. Derzeit dürfen Risikogruppen zwar der Arbeit fernbleiben, müssen jedoch mit dem Risiko des Verdienstausfalls leben, wenn sich Betriebe nicht kulant zeigen.“ Denkbar wäre, so Ilse Müller, ein Überbrückungsgeld, mcv rbsldsodno zrpkjnmnef wpgvsjknm, wee bbn Ytxdzd loi Canuvlod tdw Ehoumn tknrcxe dieq qqdht htejzuowum papg rvutvx cicbul. Roz Twunjqkcp duxhq cnq Wdqrhyxjadvkhyvi mjllel. Nyvw afwsiwrpraiaw Jtdncmmw orsam gmjthiccng ldvjh exdmrm, mw yu ermz dr gtwsvkxysvftyhg Ujztdrqvbpx emyjeax, gjxz vgqzz.
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BDH fordert Überbrückungsgeld für Risikogruppen
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