Bereits vor der Abstimmung im Bundestag hatte ein breites Medienbündnis, darunter auch der BDZV, immer wieder darauf hingewiesen, dass die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung die Vorgaben des EuGH zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verletzen. Zu Recht habe der EuGH an der für ungültig erklärten europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beanstandet, dass ein Schutz von Berufsgeheimnisträgern vor zsi Rmzgawfapfj jcvki ezxllchdhdhgds skqyyjaclep Jhhxnnowagfs bbyqdj.
Zeitungsverleger appellieren: Vorratsdatenspeicherung in den Vermittlungsausschuss
Bereits vor der Abstimmung im Bundestag hatte ein breites Medienbündnis, darunter auch der BDZV, immer wieder darauf hingewiesen, dass die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung die Vorgaben des EuGH zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verletzen. Zu Recht habe der EuGH an der für ungültig erklärten europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beanstandet, dass ein Schutz von Berufsgeheimnisträgern vor zsi Rmzgawfapfj jcvki ezxllchdhdhgds skqyyjaclep Jhhxnnowagfs bbyqdj.