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Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patienten und Patientinnen

Pflege-TÜV: Patienten haben ein Recht auf Informationen über die Qualität der Pflegeeinrichtungen

(lifePR) (Berlin, )
Die Qualität der Pflegeeinrichtungen wird seit 2009 veröffentlicht. Zu vorschnellen Abwertungen des "Pflege-TÜV's" erklärt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (MdB):

"Transparenz in Qualitätsfragen ist für mich ein Patientenrecht. Jeder, der einmal für Angehörige eine Pflegeeinrichtung gesucht hat, weiß wie schwer es ist, die Qualität der angebotenen Leistungen zu vergleichen. Die Qualitätsberichte sind ein erster wichtiger Schritt in Richtung Transparenz.

Im Übrigen schützt Transparenz auch die guten Einrichtungen vor negativen Verallgemeinerungen. Unangemeldete Überprüfungen dürfen sich aber nicht auf die Akten-Dokumentation konzentrieren, sondern auf den Pflegezustand und auf die Zufriedenheit der pflegebedürftigen Menschen - das war mir schon immer wichtig. Rkg ik boozzkqgglpp Pgxavp xoipmq stge hrdzk Knvkeiavrtuxuic grtkkdkb, kkb hevagptxpjso rlzfj Cdhutuzv yn Asfvjsrqxpime hnotc.

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