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Bundesverwaltungsgericht kippt Vorkaufsrecht

Bittere Entscheidung für Mieter und Mieterinnen in Milieuschutzgebieten

(lifePR) (Berlin, )
„Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts torpediert die Versuche Berlins und anderer Städte, in den Milieuschutzgebieten durch das Vorkaufsrecht die stadtentwicklungspolitische Ziele der sozialen Erhaltungsgebiete auszuüben und die Mieter- und Mieterinnen vor Verdrängung zu schützen“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Der Stärkung des Gemeinwohls durch das Vorkaufsrecht der Bezirke wird damit ein herber Schlag versetzt“.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 4 C 1.20) hob in einem Berliner Streitfall das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg (10 B 9.19) auf und erklärte das Vorkaufsrecht für unzulässig, weil in diesem Fall ein gesetzlich normierter Ausschlussgrund vorliege. Konkret gehe es um die tatsächlichen Verhältnisse auf rfv Yjbcsyfyvb fiy uppci rj ryigcqmgknnyerhzl Jtitzlkatdlqx, fjs rf gxzqmgji sffq.

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