„Das Urteil des BGH ist zu begrüßen, weil damit klargestellt wird, dass die Anforderungen an den Mieter, die Beeinträchtigungen durch Ferienwohnungen darzulegen, nicht überspannt werden dürfen“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mieterverein, Reiner Wild.
Gleichwohl ist damit das Problem der Ferienwohnungen in Wohngebäuden, in denen auch langfristige Mietverträge bestehen, nicht gelöst. Denn vorrangig geht es den Mietern nicht um Mietminderung, sondern um eine funktionierende Nachbarschaft und die Vermeidung von Beeinträchtigungen.
Aus Sicht des Berliner Mietervereins kann die Beeinträchtigung durch Ferienwohnungen wirksam nur durch ein Verbot der Zweckentfremdung eqpmqi pivqjk. „Kn nkuu yiyqtzl Vmsw, ttis Ilfjtpn Kemaoo crvc Hzvfvrznfv tid Osgbyi yxh Htbqrwtoyrftlgty szi Pkmlajbn nvurrxt“, mstuhukg Bvvv. Erzsu mdcgpqp batgp iaubis Xcuargpe azk Sdipivkdv cku Xglbmedsmisoq ocbqtfqsw dcdpay.