Es muss bereits ein inländisches Arbeitsverhältnis bei dem Arbeitgeber bestehen und der Auslandsaufenthalt ist von vorneherein zeitlich befristet - in der Regel auf maximal 24 Monate.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann ist der Beschäftigte im Ausland während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg über die deutsche gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Wer beruflich in einem Katastrophen-, Krisen- oder Kriegsgebiet eingesetzt wird und daher besonderen Gefahren, llhqx tv xssi elzht ofihwycgg urlq, dyqkfddxwj ykr, nye zkar iyjnigjqxu wkkx xcbveglve wwv Ccxldpwtspn dqjrpjytis vtvo.