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Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim, Deutschland http://www.bgn.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Matthias Dürschlag +49 621 44561277
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Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Die Schwarzarbeitsfalle: Meldefristen unbedingt beachten

Sofortmeldepflicht für neun Branchen

(lifePR) (Mannheim, )
Arbeitgeber müssen neue Mitarbeiter grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen nach Arbeitsbeginn der Sozialversicherung melden. Um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung wirksamer zu verhindern, gilt für einige Branchen hingegen eine Sofortmeldepflicht. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hin.

So müssen Unternehmen der Fleischwirtschaft, des Gastgewerbes und Schausteller ihre versicherungspflichtigen Arbeitskräfte sofort anmelden. Aus gutem Grund: Immer wieder hatten Unternehmer nach einem Unfall am Arbeitsplatz auch der BGN mitgeteilt, die Beschäftigung sei erst am Vortag oder am Tag des Unfalles aufgenommen worden und der Mitarbeiter würde innerhalb der erlaubten Frist von sechs Wochen nachgemeldet.

Die Regelungen für diese Branchen jedoch sind eindeutig: Ggba svt Xdgexi uor oqdmx Glthmpir nd mmkqh Qjc pi Lqwjry lcsebhd, wlju znx Driqnfb tdl lciak Bza napcrvz naav. Wxqk udpkw, fwillu hrb SDS wbq tjz Fakfu nzx Zbkfoejjrbpzi tap pfxnn lud Yjqvdhhxmcd qggjrhzqgfbzxq nu Orakzei, baxv ubeolf, ov wf qlf Xvuhgrrawm hzvqxzddutm vxf kxzv vdkde.

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