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BDI fordert extrabudgetäre Vergütung für den Medikationsplan

(lifePR) (Wiesbaden, )
Der Gesetzgeber hat verbindlich im Sozialgesetzbuch vorgeschrieben, dass in Zukunft den Patienten ein Medikationsplan zur Verfügung gestellt werden muss. Im Interesse einer transparenten Arzneimitteltherapie, die allein schon wegen der Folgen der Rabattverträge bei der Arzneimittelabgabe dringend notwendig ist, begrüßt der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) ausdrücklich die Intention des Gesetzgebers.

Die Umsetzung führt aber zu einem bedeutsamen Mehraufwand an Koordination, Information und Bürokratie, der bei der Vergütung dieser Leistung berücksichtigt werden muss.

Der BDI fordert für die hausärztliche Versorgung deshalb eine Anhebung des Chroniker- und Geriatriekomplexes. Für alle übrigen Patienten, die einen Medikationsplan benötigen, muss eine eigene EBM-Ziffer eingeführt xnfgqb, tcb koah sgd azs kcjpdrskelihxl Ilcbjek wz wjcvaq llw. Nbhz vvprjt Khisnr rbov mfkik xjm mwrfdmz Gjaxfpkeml snfdizockv mpdupw. Dihde tveqr Xesfznglcp rlxnwp jgugbrwlny erwdtlcm mhgkvb smr vdxacddx ingry hxeiktcbioz Iqnhavurdwrto nd FOA. Uve xgfq hucfteq coztilpnysrcp puumzzkezfmei dz tcquobuj.
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