Nach Informationen des BDI sind davon vor allem spezialisierte Krankenhausabteilungen wie zum Beispiel die Geriatrie betroffen. Die geplante Reduzierung der Verjährungsfristen von vier auf zwei Jahre hat bei den Krankenkassen eine undifferenzierte Kürzungswelle bereits abgerechneter Krankenhausleistungen ausgelöst. Die versandten Bescheide sind erlösrelevant, ohne dass sie rechtlich geprüft sind. Das führt zu Liquiditätsengpässen die existenzbedrohend sein können. BDI-Präsident Dr. Hans-Friedrich Spies stellt klar: "Grundsätzlich begrüßt der BDI die Absicht des Gesetzgebers, durch Verkürzung der Verjährungsfristen die Krankenhausabrechnung rechtsicherer zu gestalten."
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