- keine Öffnungsklausel
- keine EBM-Struktur, wie in der GKV
- individuelle Rechnungsstellung durch Multiplikatoren
- flexibler Leistungsinhalt, wie er seither über Analogziffern abgebildet wird.
Die Punkte sind nicht verhandelbar, ansonsten sollte man auf eine Novellierung ganz verzichten und sich weiter mit der bisherigen GOÄ behelfen.