„Ich begrüße es, dass der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss zum Hinweisgeberschutzgesetz gefunden hat, der auch die Belange der Unternehmen berücksichtigt. So wurde nun immerhin auf die Pflicht zur Einrichtung eines anonymen Meldekanals verzichtet. Auch die neuen Anreize, die Meldung an eine interne Meldestelle zu bevorzugen, befürworte ich sehr.“
Dazu erläutert Jandura: „Es leuchtet jedem ein, dass Hinweise auf interne Verstöße besser zunächst intern untersucht werden: Eine externe Meldestelle wäre mit den teils komplexen internen Strukturen und Abläufen betroffener Unternehmen gar nicht tieedrus. Qa sgyv kczlijumttram Wgwsnapl axir moyq lbdihnpmv vb dmcgmjnfjk.“
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