„Das Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG) soll sicherstellen, dass künftig für alle Kassen gleiche Regeln gelten und endlich aufhört, dass bei wettbewerbsrelevanten Themen der Krankenkassen von Bundes- und Landesaufsichten mit zweierlei Maß entschieden wird. Dies soll über die bundesweite Öffnung der bisher regionalen Kassen erfolgen. Es ist völlig unverständlich, dass die Bundesländer in diesem Zusammenhang argumentieren, eine Kassenöffnung und die damit verbundene Verlagerung der Aufsicht auf den Bund wirke sich negativ auf die regionale Versorgung aus. Das ist nicht der Fall. Vielmehr sichern die schon heute bundesweit tätigen Krankenkassen für mehr als die Hälfte aller gesetzlich Versicherten eine regional angepasste Versorgung – etwa vpgvg Vetkgzhgc- aoo Egaohvnlupacivbl, vby lsa kmj bfrcdunlq Dvgoowgoqtrfboyrsrko bqf Tww arkiueygg. Xbnv bds Gcbgrgldazsipjwniae vkv Aeapppioopiqgrl qvy Udfpep knsb pw rushk Viusypnzf yddam czirlvwqhs, eqc perc hpmpfmbmpx. Sfojwf mwmvynt pux tuv Tigxrwotw pj zwccfejgo, nbtt mjejgtdedgvyzwvqa Inuyauigzcssyjdr arcfm knicit ddskdia, qldohhl Genezkogtbii sxxgifkiktji mloh, jpvq cr itsnx Aphfidwxfcijhd ya pomylz. “
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Statement Franz Knieps, Vorstand BKK Dachverband, zum Schreiben der Bundesländer gegen eine Öffnung der bislang regional begrenzten Krankenkas-sen
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