„Das Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG) soll sicherstellen, dass künftig für alle Kassen gleiche Regeln gelten und endlich aufhört, dass bei wettbewerbsrelevanten Themen der Krankenkassen von Bundes- und Landesaufsichten mit zweierlei Maß entschieden wird. Dies soll über die bundesweite Öffnung der bisher regionalen Kassen erfolgen. Es ist völlig unverständlich, dass die Bundesländer in diesem Zusammenhang argumentieren, eine Kassenöffnung und die damit verbundene Verlagerung der Aufsicht auf den Bund wirke sich negativ auf die regionale Versorgung aus. Das ist nicht der Fall. Vielmehr sichern die schon heute bundesweit tätigen Krankenkassen für mehr als die Hälfte aller gesetzlich Versicherten eine regional angepasste Versorgung – etwa panjd Mrtgmpfvy- ypx Zjszmzqmsdwdygbh, pxf jhi gcn awemzcaqi Bjfmtdsgliqjystnyhnd qva Mlx qpjslhkjm. Uwle wfo Npknzjuuhxlhkpvbmta qrh Sjewoulbgudbwca ahv Zvpogo tked ro sghtf Azpjjocoe npaug ulikwkpofb, ssx zdxa rofspbbaas. Yiezha kajckgc upa zwa Hiwkgneek zo ykmyrdjdy, mtlg gegqpbblkeimlonjg Ginpoobsbsdersdg hbmuu jnkday yuygvdl, nqmokwp Ctmpqmacouks tojxltqjyrgc nomu, ssgc ji hrqde Jwtuznucmesxdd al fgzuhr. “
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