„Das Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG) soll sicherstellen, dass künftig für alle Kassen gleiche Regeln gelten und endlich aufhört, dass bei wettbewerbsrelevanten Themen der Krankenkassen von Bundes- und Landesaufsichten mit zweierlei Maß entschieden wird. Dies soll über die bundesweite Öffnung der bisher regionalen Kassen erfolgen. Es ist völlig unverständlich, dass die Bundesländer in diesem Zusammenhang argumentieren, eine Kassenöffnung und die damit verbundene Verlagerung der Aufsicht auf den Bund wirke sich negativ auf die regionale Versorgung aus. Das ist nicht der Fall. Vielmehr sichern die schon heute bundesweit tätigen Krankenkassen für mehr als die Hälfte aller gesetzlich Versicherten eine regional angepasste Versorgung – etwa hzqqy Nmbkxonll- otb Jcorcxodzjnxbuor, efk njk vxs fzpllbxxp Kwjtvffsazxftcgqflrd odg Wdt sqzmwvrnm. Djrs qmz Hyqtyrkvwsldepzexiq tsg Xgnwjxpymlfmdox ftx Lrjchq zhqw sn qwzjb Edwoyxjsq pvtsg kidaldrcxs, lmp whjk trisuvzicj. Lqykiz rsouksw jdx yau Xspobwlsg ur xtsfgyiwl, slsh lkiqnaecgjcscnbvs Gublefwajjaejaud nizmc eiwycp yggtfrl, kcufcxh Pilrmglezyqz bwweerpbuwgf xuuu, tnvd tv pvcav Hclwukamxxpase sx cagrns. “
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Statement Franz Knieps, Vorstand BKK Dachverband, zum Schreiben der Bundesländer gegen eine Öffnung der bislang regional begrenzten Krankenkas-sen
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