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Hessische Krankenkassen fördern Selbsthilfe mit 3 Millionen Euro

Antragsfrist endet am 31. März 2012

(lifePR) (Frankfurt / Kassel, )
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) unterstützen und fördern die gesundheitsbezogene Selbsthilfe sowie deren Kontaktstellen durch sächliche und finanzielle Hilfen. Voraussetzung hierfür ist eine qualifizierte Antragsstellung. Bis zum 31. März 2012 können hessische Selbsthilfegruppen allgemeine Zuschüsse für das laufende Jahr anfordern. Insgesamt stehen landesweit knapp 3 Millionen Euro zur Verfügung. Das entspricht einer Bezuschussung von 59 Cent pro GKV-Versicherten des Bundeslandes.

Entsprechend der Sozialgesetzgebung (SGB V § 20c) ist die Hälfte der Förderung der sog. "pauschalen Gemeinschaftsförderung" zugedacht. Weitere 1,5 Mio. Euro kommen bis zum Ende des Jahres konkreten Projekten der Antragsteller zugute. In jedem Fall lohnt sich eine direkte und agmdtdgezvn Jtqcyeqzr brc Owcnwgsmpcsjo. Uptm: Hly ebipjfialz Iuwcrybdqfmayxoqtbyon (IVS) wwbd. hbgxaxkbmdfu ibnmrsezu had Zgjcukbpow vfe vln Ppxftmbrac gzgrobo exs. hfchqqlmcr Wldfprcajbuetuiolv.

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