Das Bundesarbeitsministerium musste im Laufe des Jahres bereits mehrfach beim Mindestlohngesetz nachbessern und wurde stark kritisiert für den Einsatz von bewaffneten Zöllnern zur Durchsuchung argloser Kleinbetriebe. Selbst verdachtsunabhängig sollten die Betriebe durchsucht werden. Rechtsstaatliche Errungenschaften wie die Notwendigkeit von Durchsuchungsbefehlen wurden für Gewerbetreibende kurzerhand abgeschafft. Mehr Fingerspitzengefühl für den Umgang mit Unternehmen scheint daher im Ministerium dringend benötigt zu werden.
„Das Arbeitsministerium muss nicht nur auf die Arbeitnehmer achten, sondern auch auf die
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