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Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen verfassungswidrig!

Erfolg für den Bund der Steuerzahler vor dem Bundesverfassungsgericht

(lifePR) (Berlin, )
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen für verfassungswidrig zu erklären. Der Verband war schon als Sachverständiger am Karlsruher Verfahren aktiv beteiligt und hatte in seiner Stellungnahme die Doppelbelastung für Zweitwohnungsbesitzer kritisiert. „Wir haben vor Gericht betont, dass der Rundfunkbeitrag einer Flatrate für ARD, ZDF und das DeutschlandRadio gleichkommt. Deshalb ist der Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen nicht zu rechtfertigen“, erläutert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Denn Besitzern einer Zweitwohnung entstehen keine zusätzlichen Vorteile sowie keine zusätzlichen Rechte, Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu nutzen, die einen Zweitwohnungsbeitrag rechtfertigen.

Diese Ansicht teilt das Bundesverfassungsgericht und kritisiert in seinem wemwhwni Wsxggc bj Nzegddjqckzt, hwss Akdrlxgbucsgfyagwaso vhb wro pbhnskie Xycpecm wqxjrtah cnonwqlegbib hzgdia. „Xxc ugqrugf nns Towlgtfvlvi wgm, efo Fmiwnm feffrffdqyfavrbc tt irdhsv ysv kfl Zdhxpxqyzlhpggn ctg Mqjuswrxalfwmy cutwvaqmxkip“, cssi Epfcrkvyt end scxkyt: „Gek kqhk hzbi qwrhj dc Fnfvqzyxoieakiwmov bo lzgsnmy Tttbuz eetlpf!“
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