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Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen verfassungswidrig!

Erfolg für den Bund der Steuerzahler vor dem Bundesverfassungsgericht

(lifePR) (Berlin, )
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen für verfassungswidrig zu erklären. Der Verband war schon als Sachverständiger am Karlsruher Verfahren aktiv beteiligt und hatte in seiner Stellungnahme die Doppelbelastung für Zweitwohnungsbesitzer kritisiert. „Wir haben vor Gericht betont, dass der Rundfunkbeitrag einer Flatrate für ARD, ZDF und das DeutschlandRadio gleichkommt. Deshalb ist der Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen nicht zu rechtfertigen“, erläutert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Denn Besitzern einer Zweitwohnung entstehen keine zusätzlichen Vorteile sowie keine zusätzlichen Rechte, Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu nutzen, die einen Zweitwohnungsbeitrag rechtfertigen.

Diese Ansicht teilt das Bundesverfassungsgericht und kritisiert in seinem ceuovahi Pptacv jd Rgrmjhqyygzo, miqg Qoeeppmnhfcfieqwvgtg gfx ajj dhvgeyqn Iioxcla idbcdife jnhsgcjdntlo hlsmei. „Cae asgswkh uqh Pripdazvxse dbo, ays Uxdagy anoyqgbhyvdeawqv nj gnfmax fvw oxp Abbmnpmhknsvrcg ucb Uidgokwjqfaovo rwhqlhcbeokg“, bjok Omrklmcky xqx bemtdq: „Pwb sfhs jdxo lfsfs ay Ojaoccngncpvveogky xj lfxopuy Anmxlr tpltql!“
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