Am Ende muss aber eine Entlastung aller Unternehmen und nicht nur der kommunalen Arbeitgeber stehen. Eine Sonderlösung für die öffentliche Hand ist angesichts hoher Zusatzbelastungen des Unternehmensbereichs nicht zu rechtfertigen. Der BdSt fordert eine Beitragsbefreiung für den gesamten Unternehmenssektor und eine "Opt-Out"-Regel für Privathaushalte ohne Rundfunkgerät.
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