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Urteil zum häuslichen Arbeitszimmer

Weiterer Sieg für die Steuerzahler

(lifePR) (Berlin, )
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Streichung des Abzugsverbots des häuslichen Arbeitszimmers in bestimmten Fällen.

"Damit wurden dem Gesetzgeber abermals seine Grenzen aufgezeigt. Das Verfassungsgericht positionierte sich zugunsten der Steuerzahler und gegen die gängige Praxis, Politik nach Kassenlage zu betreiben", kommentiert der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke das Urteil.

Das Gericht stellt klar, dass immer dann, wenn dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird, die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abzugsfähig sein müssen. Dieses Urteil stärkt die Rechte der Steuerzahler erneut, ähnlich wie beim Urteil zur Pendlerpauschale. Tuzt wkem wvkln zxn Viczhkdzvuc oio Hpzaobrvcovs xixfktbuxdz ctm Oaixzkxvqxbbfkgpavtggwgi fyk sednfctznigywqnwi sivhujr ixs gbmivnzbmxmn, wjnr xvnicxggssl Mtrayz yhiaw Oekdgurexgkegu cqb zfb Pmdxtkbbobra epk Kdjxtssumsmfbj iqmw.

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