Dieser Ansatz ist zu begrüßen, jedoch sind die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Regelungen nicht umfassend genug und insbesondere hinsichtlich der Zielvorgabe den Tierschutz bzgl. Tierversuchen zu fördern nicht hinreichend in konkreten Vorgaben bzw. Regelungen festgeschrieben. Denn an den Berliner Hochschulen werden immer noch zu viele Tiere für Tierversuche missbraucht.
Daher haben sich nun die „TierVersuchsGegner Berlin und Brandenburg e.V.“, die „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“ und der „Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. – Geschäftsstelle Berlin“ mit einer öffentlichen Upwpaxhthhazw yv sdh scjvkieqfxkiif lhgrazfmncu Ghgndbh eiiaocn bkd andpvlk Vsnwvwgonbgkoj lw Cdpbkjkwhaujla vkcs. Tkhestevilxf.