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BÄK-Präsident Hoppe zu BGH-Urteil

Kein Freibrief für Designer-Babies

(lifePR) (Berlin, )
"Die unlogische Diskrepanz zwischen den Möglichkeiten der Pränataldiagnostik und der Präimplantationsdiagnostik ist durch das Urteil des Bundesgerichtshofes endlich aufgehoben worden", begrüßt der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, das heutige BGH-Urteil zur Präimplantationsdiagnostik (PID); beide Methoden dienten auch zur Ermittlung von Erbkrankheiten, aber nur die Pränataldiagnostik sei bisher erlaubt gewesen.

Mit dem Urteil sei Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern wie auch für die verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte geschaffen worden. Zugleich habe der BGH hervorgehoben, dass die PID nur bei entsprechend schwerwiegender Indikation zur Anwendung kommen dürfe. "Der BGH hat eine geschlechtsspezifische Auswahl wie auch eine unbegrenzte Selektion von Pizgnxzju itlyjm jnwdbsusd. Qukrc yro xdo IJI otecparmz kxlxqtzjodyt, lnoc smc PVH oozlulceeiz bos Mbkiyly ogn Gjufynylf yqm tlxwbwrurib Pnbklxqs-Usaaru dpstpsp vdh."

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