- Zu dem heute von einer Gruppe von Juristen, Ethikern und Palliativmedizinern vorgestellten Gesetzesvorschlag zu rechtlichen Regelungen des assistierten Suizids erklärt der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery:
"Bei allen Vorschlägen, die jetzt in die gesellschaftliche und politische Diskussion zur Sterbehilfe eingebracht werden, ist immer zu prüfen, ob die Intention des § 216 Strafgesetzbuch (Tötung auf Verlangen) wie auch die besondere Vertrauensstellung des Arztes gegenüber seinen Patientinnen und Patienten gewahrt bleibt. Nach der Berufsordnung haben Ärztinnen und Ärzte die Aufgabe, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern sowie Sterbenden Beistand zu nlekqvr. Yjf Wihoqkscbf aui Imosba vbg blz Bgvwpvvxndjb zog wlbofnro fjiqj entccxrrt Kmmsmzf."