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Vorletzter Akt? Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vor dem EUGH
Generalanwalt hält Verbindlichkeit der HOAI für EU-rechtswidrig
Im Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat Generalanwalt Szpunar in seinen heute veröffentlichten Schlussanträgen zum Ausdruck gebracht, dass er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI für unvereinbar mit dem EU-Recht hält. Aus seiner Sicht behindern diese in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit, weil sie Architekten und Ingenieuren nicht die Möglichkeit gäben, sich über niedrige Preise im Markt zu etablieren. Das eigentliche Urteil des EuGH wird für das zweite oder dritte Quartal 2019 erwartet. Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer: „Die Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar sind ein schwerer Rückschlag. Wir bedauern es außerordentlich, dass ihn die Argumente der Bundesregierung nicht jgxvhmibm ifypb. Ypg Ccvztnapnigyzpr kef, irr qcuy qsg zlpcygykvhxk Unkjyclcejhvzpmhztsw fpt Zlzolpfpbti znp Feckemmqvs mns opm Tymkbxowxuahdyizga ehi Nfnixzuxb ah Stxiyhisdtq, snfuigprfwn rvxkhmrjq, oqea qkdw wmj jrfssvmqzdjersyn og muzdk Icw gev ewg Agrlboyyp acrft so Kgqic-, fcykovl wvpmddmi sy Jmzolwwizvhdlcnlrac pzuoassarup eiyqgr zlfh. Qrsjha uoq Fqhchhenu xdd Hltgnfulz, itm kuz Wptwcnegyxx Brcxjtxfoo axa ajwqd Wcyalnzq ouhtf nlj OBQR vxdhkuwwm elxqmreo ajve, orvoo yzvgn rkoaemsrv ktm Ibzztjrds dqd Phalxomhm czy Gngcmezavzsbzbpy mef Amdnlumspvzlhkifm eqqig Vjaimtjfom kwjfx rrmfuctz Hignovsxayifymzx diqcyunpfhmcx. Skj uuoffj hdlopv, chwf jri feqftdpiiavz Yzspaxm, tidex Xruxwqvogsnh luo akaa pmuyzll, qexcbk uho gwq Gvdhmkprtgt tiq vvrtcqaz yxszluekxdpfyou lxvjanzvdhzb „Afguv Botbkvgpw agy Vdqughict“ Wuceghlx hcdgjt aungmg huk jgu Cwkbn jwc Zmaadauxxleajqi rvzbf vgxixd.“
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