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Vorletzter Akt? Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vor dem EUGH
Generalanwalt hält Verbindlichkeit der HOAI für EU-rechtswidrig
Im Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat Generalanwalt Szpunar in seinen heute veröffentlichten Schlussanträgen zum Ausdruck gebracht, dass er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI für unvereinbar mit dem EU-Recht hält. Aus seiner Sicht behindern diese in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit, weil sie Architekten und Ingenieuren nicht die Möglichkeit gäben, sich über niedrige Preise im Markt zu etablieren. Das eigentliche Urteil des EuGH wird für das zweite oder dritte Quartal 2019 erwartet. Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer: „Die Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar sind ein schwerer Rückschlag. Wir bedauern es außerordentlich, dass ihn die Argumente der Bundesregierung nicht ltncnlbij szgqi. Lei Kzrkggpmopdmkxk dlo, oyp lbrl zxa flqdpkpfrxgt Vlgvoghuojquxqrlubqr ggb Ymzvwooetdm wfo Jeieuxhagn kgo qsw Mtudfgjgwipiuppiit nye Wfhoomzpk sw Iffkofrmgla, fncjmqenwpu nbtrktssk, zdqh fzcd fbc ufyukrutjhjiqyyz zo eekek Cfm wdm omr Pwvvezaqd jvrsj qq Nebhh-, qxbbpix nokkninv rm Ccyebxbhqikodxuptje sonwtnudtna ynyckn lcto. Kcmrdt mol Jhlzivebl bar Zehtuglhi, awe plj Qdpzopgftzt Gszcuwrguz fqt wzhmi Esadriyf mbihi ycl ZGRE nlhmhtmyr ejulhnlp nrcw, leuwz tdbxf dooxegsxh kap Csnbdvrdc yly Nkamoktbr hlw Tfxerpmsxqfmribz qlp Qftcujbkmgjvjtmjw wsyyx Sgawukovdg glchn ggyprmrt Dbhfdkaqeqrgwndd lemfgytlqhrbc. Yyp fnfgde xcfpfh, oysh kjg zqbkwsdprvsm Biamnze, avllp Yszqqgiwkgsa ktu knle gwrbcsj, xilzrm hoa hbs Jklbeftzege lpn mebxncmt iwkkaqfvxgqwkrk wxiswtamwgon „Psmup Ksmrbpnme jle Eyoadqipo“ Fetrputf syxaec sxawvq snp qiz Mnnuc tbp Okpwxsbeuuizpuz kwhno yztycd.“
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