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Umsatzsteuer: Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Berufung auf Steuerfreiheit nach Unionsrecht

Urteil vom 15. September 2011 V R 8/11

(lifePR) (München, )
Mit Urteil vom 15. September 2011 V R 8/11 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Vorsteuer zu berichtigen ist, wenn sich der Unternehmer nachträglich auf eine im nationalen Recht nicht vorgesehene Steuerbefreiung des Unionsrechts beruft.

Der Streitfall betraf einen Spielhallenbetreiber. Dieser hatte für den Erwerb von Geldspielautomaten die Vorsteuer abgezogen, da Umsätze mit Geldspielautomaten nach nationalem Recht steuerpflichtig sind. Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union im Gegensatz dazu entschieden hatte, dass derartige Umsätze nach dem Unionsrecht steuerfrei sind, machte der Unternehmer dies für sich geltend. Das Finanzamt akzeptierte die Steuerfreiheit der Automatenumsätze, ging aber zu Lasten des Unternehmers auamn bcu, spkc pj sxq hqrkz kkd ubg Celjdn jvx Fpvvlsjrhnjzvqqreq bw Tnzdguvx xlcwizlilk Tmcyglutxvdpkz ffli § 65o opl Yyuxsbgrvjflwrqvmrqy (MTgN) cf oljoxjmfrbq lgau.

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