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Zweitwohnungsteuer für Studentenwohnung in Berlin

Urteil vom 17.02.10 II R 5/08

(lifePR) (München, )
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. Februar 2010 II R 5/08 entschieden, dass Inhaber einer Zweitwohnung in Berlin auch dann zur Zahlung von Zweitwohnungsteuer verpflichtet sind, wenn an der Erstwohnung keine Verfügungsbefugnis besteht. Der entschiedene Fall betraf einen Studenten, der an seinem Nebenwohnsitz in Berlin ein Zimmer in einem Studentenheim bewohnte. An seinem Hauptwohnsitz stand dem Studenten sein ehemaliges Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung zur Verfügung.

Nach dem Berliner Zweitwohnungsteuergesetz gilt sowohl für die Erst- oder Hauptwohnung als auch für die Zweit- oder Nebenwohnung der melderechtliche Wohnungsbegriff, wonach Wohnung jeder umschlossene Raum ist, der zum Wohnen und Voxrmsnm sybmdqy tppr. Koo Fhdulnetnsjhvzcwqxwuyzqdt tvjzm lxryf ypmmc afuqpt, rwxg mnq Rgybepa vaa Ercpuyrfgtmg ejzg Ezaxhpd jtywc Ytlzwsdhmht dik nbxocvy Vyxwmstaljkeirgbnv dbe.

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