Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich hat diese Behauptung zum Anlass genommen, eine umfassende Prüfung anzuordnen.
Diese Prüfung erstreckt sich insbesondere darauf, alle relevanten Akten aus dem damaligen NPD-Verbotsverfahren zu sichten und die mit dem Verfahren betrauten Mitarbeiter zu befragen. Zudem hat das Bundesministerium des Innern alle Sicherheitsbehörden zu diesem Vorgang um schriftliche Stellungnahme gebeten.
Der 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages frqvb ggjdfxtipxbn eprlqhtwee.