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Bundeskabinett beschließt erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ-Novelle)

(lifePR) (Berlin, )
Das Bundeskabinett hat heute die Erste Verordnung zur Änderung der Gebühren-ordnung für Zahnärzte (GOZ) beschlossen. Die GOZ regelt die Vergütung für privatzahnärztliche Leistungen im Rahmen der Behandlung von Privatversicherten. Für gesetzlich Krankenversicherte findet die GOZ nur dann Anwendung, wenn die Versicherten über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus-gehende besonders aufwendige Zahnersatzleistungen oder Füllungsalternativen in Anspruch nehmen.

Die Verordnung dient der Anpassung des Gebührenverzeichnisses der seit 1988 nicht überarbeiteten Gebührenordnung an die medizinische und technische Entwicklung. So werden häufig erbrachte Leistungen in das Gebührenverzeichnis aufgenommen, um eine indikationsgerechte Versorgung abzubilden und eine klare Abrechnungsgrundlage zu schaffen (z.B. bei Kunststofffüllungen).

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