Der Entwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" sieht vor, dass zukünftig diese Daten auch von Berufsgeheimnisträgern vollstän-dig und anlasslos gespeichert werden. Lediglich die Verwertung der erhobenen Daten soll beschränkt sein. Gegen diese Pläne bestehen erhebliche europa- und verfassungsrechtliche Beden-ken. Die unterzeichnenden Berufskammern haben die abschlie-ßenden Beratungen über das Gesetz genutzt, um nochmals auf die besondere, verfassungsrechtlich geschützte Stellung der Be-rufsgeheimnisträger hinzuweisen sba yvfppixnfv fubxlikpor owheqkryjf.
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