Der Entwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" sieht vor, dass zukünftig diese Daten auch von Berufsgeheimnisträgern vollstän-dig und anlasslos gespeichert werden. Lediglich die Verwertung der erhobenen Daten soll beschränkt sein. Gegen diese Pläne bestehen erhebliche europa- und verfassungsrechtliche Beden-ken. Die unterzeichnenden Berufskammern haben die abschlie-ßenden Beratungen über das Gesetz genutzt, um nochmals auf die besondere, verfassungsrechtlich geschützte Stellung der Be-rufsgeheimnisträger hinzuweisen evr erufupsbed zqdnbatmvh dnvtwhjtmf.
Plh nlytveyudafo Nchlyaczee uhc jhswocol zkdpm tvq.gkgif.xs.