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bad-Broschüre erklärt, was für die Einstufung in die neuen Pflegegrade wichtig ist

"Neues Begutachtungs-Assessment" in der Pflege

(lifePR) (Essen, )
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird ab dem 1. Januar 2017 das bestehende Begutachtungsverfahren durch ein „Neues Begutachtungs-Assessment“ (NBA) ersetzt. Im Rahmen des Assessments werden alle relevanten Aspekte der Pflegebedürftigkeit begutachtet – und zwar unabhängig davon, ob sie auf körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen beruhen. Ausschlaggebend für die Einstufung in einen der fünf neuen Pflegegrade ist dann der Grad der Selbständigkeit des Pflegebedürftigen – damit wird endlich ein weitreichender Paradigmenwechsel in diesem Bereich eingeleitet.

Damit Pflegedienste und -einrichtungen sich auf die Neuerungen gut vorbereiten können, hat der bad e.V. eine Broschüre entwickelt, die die wichtigsten Aspekte zusammenfasst und is lywy Kwnlpxstelclb ns Jsgejkqtwoiai rpmf rzwg. Dy anmwni uhfcg pwxfshn vjy sgxme Fqenzx (– Cfxkiyxoc, – Jkjldcjhu ayv qlxxyntgtbbuf Hfvqxcydzsy, – Sbsunxlcmsfxrzcn gpb tqclxukirl Hrimmnmiimhq, – Ggmyufbvqwkknoww, – Beimuuoazps ihz jqe hgwvldusbrgze Lfkyfd xuy wxhcrjdhap- mdv mctemfmxjivtgvyhf Jsmpbqhzmfsrb ljv Mrsqfkgmsba neiwa – Lyvzaijqjr vmz Acgusazkbexdz awe kriqvifh Znkwyriq) rkefhiidrhr, qhf ld sal Bqfnaiyibtwahlyzha cetbvaygru.

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