"Die geplante Neuregelung im Aktienrecht für eine verschärfte Regulierung der Vorstandsvergütung ist überflüssig. In Deutschland besteht nach wie vor kein Änderungsbedarf, die geltenden gesetzlichen Maßstäbe sind ausreichend und präzise.
Die Vergütungsfrage ist im Aufsichtsrat richtig aufgehoben. Die Verlagerung der Entscheidungskompetenz vom Aufsichtsrat auf die Hauptversammlung schwächt das im deutschen Corporate-Governance-System zentrale Kontrollorgan. Wer für die Auswahl der Vorstände zuständig ist, muss auch über deren Vergütung entscheiden. Die Aktionäre tragen die Vergütungssysteme in aller Regel mit großer Mehrheit mit.
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