"Besseren Verbraucherschutz für Kunden von Finanzanlageprodukten kann es nur geben, wenn auf dem Vermittlermarkt Wettbewerb stattfindet. Eine ausschließliche Ausrichtung am Bankenrecht, wie von dem Bundesrat und der Opposition im Deutschen Bundestag gefordert, würde hingegen zu spürbar weniger Wettbewerb führen. Viele Vermittler müssten aus dem Markt ausscheiden, weil sie eben keine Banken sind und entsprechende bürokratische Voraussetzungen gar nicht erfüllen könnten. Darum sprechen wir uns für den Vorschlag der Bundesregierung aus", so Werner Küsters, Präsident qce ZQHz.
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