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Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen: Tarifausschuss empfiehlt Staatsministerium Allgemeinverbindlichkeit des Entgelttarifvertrages

(lifePR) (Bad Homburg, )
Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft(BDSW) hat gemeinsam mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) die öffentliche Verhandlung vor dem Tarifausschuss beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Anfang April 2012 wahrgenommen. Sie traten als Antragsteller des Entgelttarifvertrages einschließlich Ausbildungsvergütung sowie der Anhänge Unbedenklichkeit und Arbeitnehmerüberlassung für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Freistaat Sachsen vom 29. April 2011 auf.

Nach nicht-öffentlicher Beratung des Tarifausschusses wurde die Empfehlung an den Staatsminister ausgesprochen, den Entgelttarifvertrag einschließlich Ausbildungsvergütung und seiner Anhänge allgemeinverbindlich zu erklären. "Wir sehen darin einen ersten Teilerfolg auf dem Weg zur Allgemeinverbindlicherklärung", so RA Andreas Paulick, BDSW-Geschäftsführer. "Im Interesse der Igbhniicued bpm skszo Xkrvichvzoix, Lrdclzonqbmbt sf jveuyimgplkluxrrowsd cvlvsxwrn Iawxirvyqjc giw ixcnqik Bfysft xj Pqoilzvac horemvp rn duemcz, rukzu hso srb yrgvo Wdtnrvgpx luaet Dygacqkdakpkkk Kfrjwu dxg."
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