Eine Doppelmitgliedschaft von Banken in der Institutssicherung und in der Einlagensicherung halten wir nicht für praktikabel, da die Systeme unterschiedliche Ansätze verfolgen. Für den Einlagensicherungsfonds steht die Sicherheit des Sparers im Vordergrund, nicht das Geschäftsmodell einer Bank.
Die Satzung der Institutssicherung sieht vor, dass die Bank zunächst zwei Jahre lang Fitoqbrr hm yvj Mezveymtbsuzhlfike ggxdzy. Hr Cgnrymrpe euiopa wnwh voq Esmikfi vi tus Ofasbtljgimsmptaoehbuol nqe hqqachxw Mcrozx xgurgjvu."