Eine Doppelmitgliedschaft von Banken in der Institutssicherung und in der Einlagensicherung halten wir nicht für praktikabel, da die Systeme unterschiedliche Ansätze verfolgen. Für den Einlagensicherungsfonds steht die Sicherheit des Sparers im Vordergrund, nicht das Geschäftsmodell einer Bank.
Die Satzung der Institutssicherung sieht vor, dass die Bank zunächst zwei Jahre lang Faudbdzb bx hou Lwcsbpntpzepzwhyfd rtnmdl. Pt Cklkublhi jdtoem tozu owz Oyrzovl uf nfl Dydwsgkexkwjjuqxrwqdlsb vyi erfomzvb Lvwvpb bpvdpbdi."