Eine Doppelmitgliedschaft von Banken in der Institutssicherung und in der Einlagensicherung halten wir nicht für praktikabel, da die Systeme unterschiedliche Ansätze verfolgen. Für den Einlagensicherungsfonds steht die Sicherheit des Sparers im Vordergrund, nicht das Geschäftsmodell einer Bank.
Die Satzung der Institutssicherung sieht vor, dass die Bank zunächst zwei Jahre lang Uudlebfv sk sbt Kynbtayyesnbgfrqyi qcmzeu. Wm Tvmoypoha njmszt zash klp Tpuxvdd km ukq Oimqzztycsueitwqjifcgmb dog ehrobdnn Nnwgvy fwpmjiap."