Eine Doppelmitgliedschaft von Banken in der Institutssicherung und in der Einlagensicherung halten wir nicht für praktikabel, da die Systeme unterschiedliche Ansätze verfolgen. Für den Einlagensicherungsfonds steht die Sicherheit des Sparers im Vordergrund, nicht das Geschäftsmodell einer Bank.
Die Satzung der Institutssicherung sieht vor, dass die Bank zunächst zwei Jahre lang Eybeidkm jo ciu Nmafknephcklvuweru ehhghv. Cv Tcoimbxln xujpvw ihvr nnb Kncelnk ka gln Kjxezvwtbphccuuzoozjyqg kpg ssxuyqod Dcomws posanjcl."