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Neue Regeln für Anleger: Was ändert sich ab dem 3.1.2018 mit der MiFID II?

(lifePR) (Berlin, )
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Aufzeichnung von Telefongesprächen zu Wertpapiergeschäften
Geeignetheitserklärung ersetzt Beratungsprotokoll
Mehr Kostentransparenz


Die Europäische Kommission will den Anlegerschutz im Wertpapiergeschäft harmonisieren. Daher hat der EU-Gesetzgeber mit der Überarbeitung der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II - Markets in Financial Instruments Directive) einen gesamteuropäischen Rechtsrahmen für das Wertpapiergeschäft geschaffen. Ab dem 3.1.2018 gelten diese neuen rechtlichen Vorgaben auch in Deutschland. Eine Vielzahl der umfangreichen Änderungen vollzieht sich in den internen Systemen der Banken. Aber die folgenden neuen Regelungen sollten alle Wertpapier-Anleger kennen:


Telefongespräche zu Wertpapiergeschäften werden künftig aufgezeichnet und fünf Jahre aufbewahrt, wenn sie zu einem Wertpapiergeschäft führen oder führen können. Persönliche Gespräche - etwa in der Cfunbyg - vewt ynomcaupmzt ma ybwrbmfnhjujt.
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