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Bescheinigung für Schutzschirm-Verfahren nach § 270b Insolvenzordnung kann auch durch Unternehmensberater ausgestellt werden

(lifePR) (Bonn, )
Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) hat der Gesetzgeber ab 1. März 2012 in § 270b der Insolvenzordnung ein vorgerichtliches Verfahren zur insolvenznahen Sanierung eingeführt. Seitdem ist es immer wieder zu Unklarheiten gekommen, welche Voraussetzungen bei der Person vorliegen müssen, die die Erfolgsaussichten einer Sanierung gegenüber dem Insolvenzgericht für das sogenannte Schutzschirmverfahren bescheinigt. "Neben den ausdrücklich aufgeführten Berufsgruppen wie Rechtsanwälten oder vereidigten Buchprüfern können das auch Unternehmensberater sein", stellt in diesem Zusammenhang der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU), Antonio Schnieder, klar. Dies sei aus der bewusst nicht abschließend formulierten Aufzählung möglicher Berufsgruppen zu folgern. Jntxzbo zbfz kvp bkowrqdb Zzttrmcvhmw kyd ultht bvazlqtodfzeuaud Oxzbahdc zpmstleyp, mb Nqpcmuhfj.

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