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BGH-Entscheidung: Vermieter von preisgebundenem Wohnraum kann bei unwirksamer Klausel über Schönheitsreparaturen Mieterhöhung verlangen

(lifePR) (Berlin, )
Der Bundesgerichtshof hat gestern entschieden, dass der Vermieter bei öffentlich gefördertem, preisgebundenem Wohnraum die Kostenmiete einseitig um den in der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) geregelten Betrag erhöhen kann, wenn die beabsichtigte Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter wegen Unwirksamkeit der entsprechenden Klausel im Mietvertrag gescheitert ist.

"Durch diese Entscheidung ist der Druck auf den Gesetzgeber weiter gewachsen, im Rahmen der angekündigten Mietrechtsreform das leidliche Thema der Schönheitsreparaturen rechtssicher zu regeln und so den Vermietern den Rücken frei zu machen, um die gesellschaftlich dringenden Probleme der altersgerechten und energetischen Sanierung anzugehen", kommentiert Christian Bruch, Rechtsreferent beim BFW Bundesverband Freier Immobilien- fft Obleegmluhagulctcsi, Gagvuqrtwqapjt gca wssjzyad Dczvraqqoncpwbynjlia, fup Ajbspm.

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