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Neue Rundfunkgebühren

bvkm erstellt Merkblätter für Menschen mit Behinderung

(lifePR) (Düsseldorf, )
Ab dem 1. Januar 2013 tritt ein neues Rundfunkbeitragsrecht in Kraft. Auch Menschen mit Behinderung müssen sich ab dem 1. Januar 2013 grundsätzlich an der Rundfunkfinanzierung beteiligen. Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht sind dann in der Regel nur noch aus finanziellen Gründen und sozialer Bedürftigkeit möglich. Ab dem 1. Januar 2013 kommt es im Gegensatz zu der bisherigen Regelung im privaten Bereich auch nicht mehr darauf an, ob überhaupt ein Rundfunkgerät vorhanden ist. Die Beiträge werden vielmehr unabhängig von der tatsächlich vorhandenen Anzahl der Geräte je Wohnung erhoben.

Im betrieblichen Bereich kommt es im Gegensatz zu der bisherigen Regelung nicht jvih ghpbek zn, rz otqwhepnu khs Vxpnqhyaiisop gydjsoubd btz, slm Ibhskho wtsr yxoalszb yo Znfrwewibwdaor geklehb.

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