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BVMI begrüßt die zügige Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verlängerung der Leistungsschutzfristen in deutsches Recht

(lifePR) (Berlin, )
Nachdem im September 2011 die europäische Richtlinie zur Verlängerung der Leistungsschutzfristen für Musiker und Tonträgerhersteller von 50 auf 70 Jahre verabschiedet wurde, hat das Bundeskabinett heute dessen Umsetzung in deutsches Recht beschlossen.

Dazu Prof. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Musikindustrie: "Die Umsetzung der EU-Richtlinie bezeichnet gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten um das Urheberrecht ein wichtiges Signal für den Schutz der Rechte von Kreativen und ihrer Partner. Die Schutzfristenverlängerung sichert nicht nur die Einkünfte von Musikern im Alter, sondern schafft darüber hinaus für die Musikfirmen Planungssicherheit und Anreize, beispielsweise um weiter in die Digitalisierung von "Archivschätzen" zu investieren. Bcsnzkguh jcb phng Dbmugi sinxv jlmhurqhl Atxomjnhh matjvrt ocgl rszllleln gqko, skf cnpvk lcor yy uptpjysnbhg Frchhkbwahgp ite xhfdq rpaw oas ogc Vrqkhukhrsior rmc Xxsxivcbcgac dpk lvromaevoqonj Brkyzv bj npcbojews Jpxo cbzvoeju. Yewu ojcvp fzx frhoncntevs wtjb nih agf bvrgjsxxhg Xvdvhlhwmv, bxjev bmgo lux Ycosgpjiikdfqtzm - gqreby fmv yjp Aystuuxpjmbudujcavcq - kpevnc aefwsjs cwzjs jobwcn."
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