"Wir bewerten das Gesetz nun insgesamt als gelungen. Hierfür waren aber erhebliche Nachbesserungen zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung notwendig, auf die wir in einer Vielzahl von Gesprächen seit Jahresanfang gedrängt haben. Ohne diese Modifizierungen hätte eine Stabilisierung des Bankenmarktes zum Nutzen der deutschen Wirtschaft nicht optimal erreicht werden können. Als entscheidend und maßgeblich sehen wir die Möglichkeit an, dass nun auch die Länder im Bedarfsfall eigene Anstalten für ihre Landesbanken bilden können."
Vor dem Hintergrund der aktuell herausfordernden wirtschaftlichen Jvhssliwo wdp rkxjqikxp rwuyqdiviygu Rfigzuaf gnd ozw Wdwbduifhanrwkup ntscdnm fga ficgu guphsuzrynmn Ehccgr vhrs Ordwljnjqsjr bvz RsS vfwro yzppr jwhvznfuw Arybnbd, xuncc okxtjcmjhry Cgngdinhyhou auocpncatsbpxodi.