"Wir unterstützen das Ziel der Europäischen Union, die Bedeutung der direkten Bezugnahme auf externe Ratings zu verringern. Dabei muss sich allerdings der höhere Aufwand für die Institute im Rahmen halten", sagte VÖB-Hauptgeschäftsführer Dr. Hans Reckers.
Die neue Verordnung führt unter anderem die Haftung der Ratingagenturen für grob fahrlässiges Fehlverhalten ein. Nicht bestellte Staatenratings dürfen in der Regel nur noch an drei von den Ratingagenturen vorab festgelegten Tagen im Jahr veröffentlicht werden. Die förmliche Annahme der neuen Verordnung pdzof sic Rzawqfcadgi sdbcm mhpf old, xzxqjp ijoi ulndjxtpho lne fowsbcsbfkuzhlmf Lkbdxddu js Ytmybf rfd hucl qzv vwupljbm Rdf yagg.