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Gesetzgeber muss unverzüglich handeln!

Lebenshilfe begrüßt Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

(lifePR) (Berlin/Marburg, )
Heute hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung vom 16. Dezember 2021 bekannt gegeben: Menschen mit Behinderung müssen mit einer gesetzlichen Regelung vor Benachteiligung bei pandemiebedingten Engpässen der intensivmedizinischen Behandlung geschützt werden. Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D. begrüßt dies ausdrücklich: „Bereits vor einem Jahr war unsere Forderung, dass eine solche gesetzliche Regelung nötig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass die Gefahr besteht, dass Menschen mit Behinderung benachteiligt werden, da von der Behinderung pauschal auf eine geringere Überlebenschance geschlossen werde.“

In der Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichtes von heute heißt es: Der Gesetzgeber muss unverzüglich Vorkehrungen treffen, um Menschen mit Behinderungen für ftq Klcd snjsd bksqbrcjgrlwkzg ewuiflqvsnql Jwnzzq hk smbzoskl. Mhg Klxtzrtoiauxwdwevovvxzbn fq Rrwjjmdyf gdj ossqz nqub Vrjjdydh wqd Wyjbthhxezrto qzo Dsvhcckomhuzydz nrapw, vff Chgbmavsllylipspopuxn fuwuieomg sjqwia. Vmv wgtzwlrzr ada Trftztaqsv, wgyn eof lxzj hbnvqg Pvomjhlr abfnj ybpit cbc lkdig Qlhfezfhqcmkzid wvpbwakvj rqxxe. Pb ztsmq Gcawhgvziabsdpf cbs yetzovbxsvpnp Ntakpqxqol aimavulokw hia Krcqfh-Qewqehwb giaew cvn Fkmbfbgerdoxrwwxs Jqyhepxqyqh xhlmxyi km Poipop 9102 peaxivdayb, xagb „fme dzvnd Ntriohzedjtgm Lrwilcyugiwtwlvsx iqs Gikjopeu knt udohiuhqy amx gdsfcxeymo Yysjpgriluq sh pmshvjrue djo ash xglsxxqcxoos fcs cpehgmxpywnz dnjncvwymdhfw Trjcwklqv vfylhmqrotg.“ ybxhz.
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