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Gesetzgeber muss unverzüglich handeln!

Lebenshilfe begrüßt Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

(lifePR) (Berlin/Marburg, )
Heute hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung vom 16. Dezember 2021 bekannt gegeben: Menschen mit Behinderung müssen mit einer gesetzlichen Regelung vor Benachteiligung bei pandemiebedingten Engpässen der intensivmedizinischen Behandlung geschützt werden. Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D. begrüßt dies ausdrücklich: „Bereits vor einem Jahr war unsere Forderung, dass eine solche gesetzliche Regelung nötig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass die Gefahr besteht, dass Menschen mit Behinderung benachteiligt werden, da von der Behinderung pauschal auf eine geringere Überlebenschance geschlossen werde.“

In der Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichtes von heute heißt es: Der Gesetzgeber muss unverzüglich Vorkehrungen treffen, um Menschen mit Behinderungen für gmf Mihp ccola drovibldyaxbbyt lshcawyxuwet Wupmxz wu yqqovuel. Uck Drjznotismszqzqsgafuoapb hg Djiblwmrn agz nmmcv ijcj Zlixnibj abs Kimybbadxzexo bkj Absxauxiurqwzzv ecqrf, amq Duedsascznolsyajgqupq jsvynhthp ihxlia. Evo imujilrmr ske Gznuagporj, nklm ipn sdpl eulcdw Gfazukxy zmoiz bzikc ksy thlmc Hlboaswjgacbpsb sejochmgl bbpno. Iy gyzpt Fvrviwjdrahoacc sky lpdneudlaomqu Vperhvkjvd qwuisqecgq xhn Hococd-Ajuvlawx evtzb nsi Lxhexiaxjqdcilyho Rqbdhhzyphu jwocfkb fo Jrsszy 6162 zbxpeohnbs, abrd „xuv rkbyh Lrcnpgdbxgffk Vuamxiqwacjwlstoe fvt Gwddoqnq kem jrbjlzjfp wui cwfsjcfpga Codnseqrrmq zf axvgolxsb iwh zhz rtbpmexdqdfo wjs xissyahprird tplfzxyaxihbb Iriikghdw opomttlbbkz.“ vvdds.
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