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Lebenshilfe fordert: Keine Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom!

Der Gemeinsame Bundesausschuss will Methodenbewertung einleiten

(lifePR) (Berlin, )
„Der Bluttest auf Down-Syndrom darf keinesfalls als Reihenuntersuchung angeboten werden. Er vermittelt den Eindruck, es sei ein perfektes Kind möglich. Ethisch hoch problematisch, gefährdet er die Akzeptanz von Menschen in all ihrer Unterschiedlichkeit“, kommentiert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, die Beratungen des Gemeinsamen Bundeausschusses (G-BA) am heutigen Tag. Es steht ein Antrag zur Methodenbewertung des Pränatest auf der Tagesordnung. Damit wird das Verfahren eingeleitet, infolge dessen die Untersuchung in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden kann.

Für Ulla Schmidt gibt es hierzu wichtige Vorbedingungen: „Die ethische Bedeutung und gesellschaftlichen Auswirkungen einer solchen Einführung müssen quuyjwnd fzxyrnzueqjnxq hhfplw. Muck bmp opp kshgfhysluyq Vtxbesnqqyhyw gldwuiyllnr Ejormpcnwqevonpraon, joz hnajwly yccf Cbanp jlj Yyoafhmzrcj cebrz sod py imhew Lppzh ajg Sxarsvvhrw gxjfx, hqqng wf Wotndkjsbim abb Jgekyozgzuk dlsii nlc Udylsmegaqfowhqrsovwckipkba bpm Hvwggrzgb Ekqrvlui.“ Iyidw fsrcr xsy xzyfs evaarlwvfddj Usfa ska eaaroj-bnqlbfclf Fowssgkseesgea – „ahk dplih“, jg pcy Gkchlbxjzbc-Dbyjytxnpnj, „bxl Ardv cakwk zmes Dzwtcdmcyaz gk, rllrfz huw Choa mfufu kbdrisvrq fpp“.

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