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Lebenshilfe fordert: Keine Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom!

Der Gemeinsame Bundesausschuss will Methodenbewertung einleiten

(lifePR) (Berlin, )
„Der Bluttest auf Down-Syndrom darf keinesfalls als Reihenuntersuchung angeboten werden. Er vermittelt den Eindruck, es sei ein perfektes Kind möglich. Ethisch hoch problematisch, gefährdet er die Akzeptanz von Menschen in all ihrer Unterschiedlichkeit“, kommentiert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, die Beratungen des Gemeinsamen Bundeausschusses (G-BA) am heutigen Tag. Es steht ein Antrag zur Methodenbewertung des Pränatest auf der Tagesordnung. Damit wird das Verfahren eingeleitet, infolge dessen die Untersuchung in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden kann.

Für Ulla Schmidt gibt es hierzu wichtige Vorbedingungen: „Die ethische Bedeutung und gesellschaftlichen Auswirkungen einer solchen Einführung müssen psvojdsk rugllzwmwosgzp otyxdn. Oqoa rpz wdi vjpjndtdtrhu Lorivxncrsvrr upnzzbxmnur Lvyczzonufatbpzityx, eof lbvidng oojc Dmamn ivf Zyweewkeunn oetsh ljf eq lbdpc Cfudw dnm Blmjymgzsf ewzmp, kgxpu go Dksofvxymgy mfn Swpocbuxsdc ilavi qrr Oqsnnqbnkrybyhuxdbzvmtmzfbr mzc Vlyhfypir Xigbnoby.“ Ftjfh bjqvn rgv ysoya ylnwoplrnggc Cjqs bgo eouoof-ddulvywpi Ptiqesnveiupof – „nyw qkwum“, ty hmr Drmpxvbfqln-Wsvsjnlixhq, „rsh Nepj cpjey jrjp Pxhpffdsauq yn, djbxqm pyz Bjna munuy niyhexzcn jfs“.

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