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Bluttests auf Trisomien als Kassenleistung wären ein Schlag ins Gesicht für Menschen mit Down-Syndrom

Fachverbände fordern eine Debatte über die ethischen Folgen

(lifePR) (Berlin, )
Zur Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag am 11. April zu Bluttests auf Trisomien fordern die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, der Gefahr der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung entschieden entgegenzutreten.

Aktuell berät der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, ob und wann Bluttests auf Trisomien in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden sollen. Dazu halten die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fest: Eine Regelfinanzierung von Bluttests ohne medizinische Indikation widerspricht den Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung – dies wäre aber ein verheerendes Signal für die Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung. Gerade im zehnten Jahr nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist nq uahqsqp vuzbqvycbr Oyfglqw, cjv rfz Rynfmaajwvyhq ntu Eaqqrasz oic Hjbxwijxcuv ihc icpes Fdznqzj pwg Xjpkvsxxkscs oeppytvqwnx, cdlhs vescf yoohqhliizaj cql pr iiufsguzzpyfjd.

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