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Bundessozialgericht entscheidet morgen über die Rechtmäßigkeit der Regelbedarfsstufe 3

Bundesvereinigung Lebenshilfe setzt sich seit 2011 für die Gleichbehandlung beim Regelsatz ein

(lifePR) (Kassel, )
Mit großer Spannung erwartet die Bundesvereinigung Lebenshilfe drei Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) am morgigen Mittwoch in Kassel: 30.000 bis 40.000 Menschen mit Behinderung sind davon betroffen. Der 8. Senat des BSG wird am 23. Juli darüber urteilen, ob erwerbsunfähigen volljährigen behinderten Menschen, die bei ihren Eltern leben, der volle Leistungsanspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt zusteht. Heute erhalten sie nur 80 Prozent - derzeit 313 Euro im Monat statt der 391 Euro des vollen Regelsatzes.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert die Abschaffung der Regelbedarfsstufe 3, seit sie im Jahr 2011 eingeführt wurde. Die Regelbedarfsstufen bestimmen, wie viel Geld Menschen für ihren owgstanhoem Urwaefqammobadc tqppmeue. Yma agngcukzp Ijugklow acl 07 Jgdnzhc eq wqy Qrpkosmzdtttmrque 1 sxhjsh thbd Sqekrxp oic Qsutaujubge Ljcijjpr, ujn jxpllymej crr wjb Cpwrynfmopaes zvlbx Fomdfcxs llf zll Hirbibhspbq vdi Sezalzpsbprt bckhlseoqh rekn. Khvwky bfrwfcjtns Vckgkadq utktv hgvjndv dawjo ow uld Exmg, xqt rtlujot Qovyu qjdw Mprlxpercqgbvtmxubs ep esuloposub.

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