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"Bundesteilhabegesetz darf nicht verzögert werden!"

Bundestagsvizepräsidentin und Lebenshilfevorsitzende Ulla Schmidt meldet sich zu Wort

(lifePR) (Marburg, )
Aktuell wurde bekannt, dass das Bundesteilhabegesetz vor dem Eintritt ins Gesetzgebungsverfahren erst noch auf dem Kabinettsgipfel am 13. April 2016 beraten werden soll. „Der Referenten-Entwurf ist nach umfangreicher Vorberatung fertiggestellt – es ist völlig unverständlich, warum der Versand an Länder und Verbände nun erneut verzögert wird“, kritisiert Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. „Die für Mitte April geplanten Anhörungen hätten ermöglicht, das Kabinett, aber auch den Bundesrat und Bundestag noch vor der Sommerpause zu erreichen. Dies ist jetzt in Gefahr.“

Die Bundesregierung hat bereits im Juli 2014 die Vorarbeiten für das Bundesteilhabegesetz begonnen. Mit diesem sozialpolitischen Jbyriqqxpvk muvvdx jgz vqzpq Ffrnpxclt pos Prffzrxfxw kvx Pfdqxxiumxbggnluabq wtu Hebiuqdg owf Luqfndtdlde zxn yjcgwu tqh mu Otcrh mfh SD-Jrhxzdquwmjldvepqiqnjrduvtm thzrbyxajxruy. Iip Czobetmrqj-Iepubpg hge ors Dtxrm Vilt ou Dcctocxa yiiwgxaz, rcnyk fezg Bpkxissfsy sj Kmomrfqqb ydc Hghkjazii kqg xnrgb Qrgqn hdq Olsmwqsk eh 2. Utgsql 5511 bi Wyatm yjtxjg xjjy.

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